Alle Theaterstücke in unserem Programm sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung und ohne
Tantiemenzahlung nicht öffentlich aufgeführt bzw. anderweitig verwendet werden.
Eine Verwendung von Textauszügen oder einzelner Textstellen setzt die schriftliche Genehmigung des Verlages voraus.
Alle Rechte und Pflichten, die mit einer Aufführung in Zusammenhang stehen, werden in einem gesonderten Aufführungsvertrag
vereinbart.
Wenn Sie Interesse an einem Ansichtsexemplar haben, liefern wir Ihnen auf Anforderung ein Manuskript in Papierform gegen eine
Schutzgebühr von 5,00 EUR, zzgl. MwSt. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung unter "Verwendungszweck" den genauen Namen der
Theatergruppe und den Stücktitel an. Die Versendung einer pdf-Datei erfolgt kostenfrei. Ansichtsexemplare können nur an
Theatergruppen bzw. Einzelkünstler versendet werden, Privatpersonen sind ausgeschlossen.
Der Kauf oder die Anforderung von Textbüchern berechtigen nicht zur Aufführung der Stücke.
An den Verlag gesandte Textbücher reisen auf Gefahr des Einsenders. Eine Rücksendung ist ausgeschlossen.
Sollten Sie sich zur Aufführung eines Stückes entschließen, teilen Sie uns bitte den geplanten Aufführungszeitraum
(Premierendatum), den Spielort und die vorgesehene Zahl der Vorstellungen mit. Sie erhalten dann den Aufführungsvertrag.
Die Aufführungsbedingungen: Der Urheberanteil beträgt in der Regel 10 % der Bruttokasseneinnahmen (d.h. Summe der Einnahmen
vor Abzug von Ausgaben wie Saalmiete, Steuern, Personalkosten etc.), mindestens jedoch 50,00 EUR, zzgl. 7% Umsatzsteuer. Für
Aufführungen mit freiem Eintritt wird eine Pauschale erhoben. Premieren sind tantiemenfrei.
Ist der Vertragspartner nicht selbst Veranstalter der Aufführung, so sind für die Berechnung die durch die Aufführung insgesamt
erzielten Bruttoeinnahmen des Veranstalters und des Vertragspartners maßgeblich.
Das Aufführungsrecht gilt nach erteilter Aufführungsgenehmigung nur innerhalb der ersten 12 Monate. Es kann auf Antrag kostenlos
verlängert werden. Ein nicht verlängertes Aufführungsrecht muss bei späteren Aufführungen neu erworben werden.
Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes an den gemeldeten Terminen für den jeweils
gemeldeten Spielort. Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Durchführung von Aufführungen
ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist nicht zulässig.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht.
Sollten sich während der Probenarbeit durch die Inszenierungsidee Änderungsvorschläge des Textes ergeben, werden wir in
Absprache mit dem Autor nach einer Lösung suchen.
Werden bei Nachforschungen nichtgenehmigte Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, der das Urheberrecht verletzenden
Bühne gegenüber sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem ist die das
Urheberrecht verletzende Bühne verpflichtet, dem Verlag als Vertragsstrafe die doppelte Aufführungsgebühr für jede nicht genehmigte
Aufführung zu entrichten.
Der Verlag verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Vertragspartner gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu
behandeln.
Personenbezogene Daten werden nur für vertragliche Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Ein Verkauf oder sonstige Weitergabe
von Daten an Dritte erfolgt nicht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Wenn Sie Rückfragen haben oder an weiteren Auskünften interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne von Montag bis Freitag zur
Verfügung.
Zuckerhut Theaterverlag
Ohmstraße 16
80802 München
Telefon: +4989392477
Telefax: +4989392477
E-Mail: post(at)zuckerhut-theaterverlag.com
http://www.zuckerhut-theaterverlag.com
Allgemeine Liefer- und Aufführungsbedingungen
IMPRESSUM
I
I
I
AGB
PRESSE
I
I
POST FÜR SIE