Allgemeine Liefer- und Aufführungsbedingungen

Alle Theaterstücke in unserem Programm sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung und ohne Tantiemenzahlung nicht öffentlich aufgeführt bzw. anderweitig verwendet werden.

Eine Verwendung von Textauszügen oder einzelner Textstellen setzt die schriftliche Genehmigung des Verlages voraus. Alle Rechte und Pflichten, die mit einer Aufführung in Zusammenhang stehen, werden in einem gesonderten Aufführungs- vertrag vereinbart.

Wenn Sie Interesse an einem Ansichtsexemplar haben, liefern wir Ihnen auf Anforderung ein Manuskript in Papierform gegen eine Schutzgebühr von € 12.-, zzgl. MwSt. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung unter „Verwendungszweck“ den genauen Namen der Theatergruppe und den Stücktitel an. Die Versendung einer pdf-Datei erfolgt kostenfrei. Ansichtsexemplare können nur an Theatergruppen bzw. Einzelkünstler versendet werden, Privatpersonen sind ausgeschlossen.

Der Kauf oder die Anforderung von Textbüchern berechtigen nicht zur Aufführung der Stücke. An den Verlag gesandte Textbücher reisen auf Gefahr des Einsenders. Eine Rücksendung ist ausgeschlossen.

Sollten Sie sich zur Aufführung eines Stückes entschließen, teilen Sie uns bitte den geplanten Aufführungszeitraum (Premierendatum), den Spielort und die vorgesehene Zahl der Vorstellungen mit. Sie erhalten dann den Aufführungsvertrag. Die Aufführungsbedingungen: Der Urheberanteil beträgt in der Regel 10 % der Bruttokasseneinnahmen (d.h. Summe der Einnahmen vor Abzug von Ausgaben wie Saalmiete, Steuern, Personalkosten etc.), mindestens jedoch € 70.-, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Ist der Vertragspartner nicht selbst Veranstalter der Aufführung, so sind für die Berechnung die durch die Aufführung insgesamt erzielten Bruttoeinnahmen des Veranstalters und des Vertragspartners maßgeblich.

Das Aufführungsrecht gilt nach erteilter Aufführungsgenehmigung nur innerhalb der ersten 12 Monate. Es kann auf Antrag kostenlos verlängert werden. Ein nicht verlängertes Aufführungsrecht muss bei späteren Aufführungen neu erworben werden. Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes an den gemeldeten Terminen für den jeweils gemeldeten Spielort.

Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist nicht zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht. Sollten sich während der Probenarbeit durch die Inszenierungsidee Änderungsvorschläge des Textes ergeben, werden wir in Absprache mit dem Autor nach einer Lösung suchen.

Werden bei Nachforschungen nichtgenehmigte Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, der das Urheberrecht verletzenden Bühne gegenüber sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem ist die das Urheberrecht verletzende Bühne verpflichtet, dem Verlag als Vertragsstrafe die doppelte Aufführungs- gebühr für jede nicht genehmigte Aufführung zu entrichten.

Der Verlag verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Vertragspartner gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Personenbezogene Daten werden nur für vertragliche Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Ein Verkauf oder sonstige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Wenn Sie Rückfragen haben oder an weiteren Auskünften interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zuckerhut Theaterverlag
Ohmstraße 16 80802 München
Telefon: +49(0) 89392477
Mobil: +49(0) 1638647335
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